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   LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11   

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LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11 (https://dejure.org/2011,22964)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2011 - 17 Sa 340/11 (https://dejure.org/2011,22964)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 (https://dejure.org/2011,22964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 18 TVöD-VKA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Leistungsbestimmung durch Urteil nach Kompetenzzuweisung der Tarifvertragsparteien gegenüber den Betriebsparteien zur Schaffung eines betrieblichen Systems zur leistungsorientierten Bezahlung; Tarifliches Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst; Übertragung des ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliches Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst; Übertragung des Restvolumens bei fehlender Betriebs- oder einvernehmlicher Dienstvereinbarung; Ausschluss gerichtlicher Leistungsbestimmung bei tariflicher Zuweisung mitbestimmungspflichtiger Regelungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2011 - 13 Sa 1424/10

    Auszahlung des tariflichen Leistungsentgelts im öffentlichen Dienst; unbegründete

    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11
    Dem Wortlaut der Tarifvorschrift lässt sich eine Beschränkung dahin, dass eine Übertragung in das Folgejahr zum nächsten Zahlungstermin durch Auszahlung an die Beschäftigten aufzulösen ist, eine Thesaurierung über unter Umständen mehrere Jahre bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung nicht gewollt ist, nicht entnehmen (so auch LAG Düsseldorf 13.01.2011 - 13 Sa 1424/10; 25.04.2011 - 16 Sa 30/11).

    Insbesondere fehlt es an Regelungen, wie der individuelle Auszahlungsbetrag in Anbetracht einer sich ständig verändernden Belegschaft, der denkbaren Änderung der individuellen Arbeitszeit und der Eingruppierung zu berechnen ist (LAG Düsseldorf 13.01.2011 a.a.O.; 26.04.2011 a.a.O.).

    Zum anderen ergeben sich aus der tariflichen Regelung keine hinreichenden und sicheren Anhaltspunkte dafür, wie sie die Tariflücke geschlossen hätten (LAG Düsseldorf 13.01.2011 a.a.O.; 26.04.2011 a.a.O.).

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.09.2010 - 5 Ca 5142/10
    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11
    Der entgegenstehenden Auffassung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven (23.09.2010 - 5 Ca 5142/10, Bl. 122 bis 130 d.A.; zustimmend Dannenberg, PersR 2011, 172), aus der fehlenden Regelung zum Insolvenzschutz und der Verzinsung der thesaurierten Beträge folge, dass nur eine Auflösung des Restvolumens durch Auszahlung im Folgejahr Sinn und Zweck der tariflichen Regelung entspreche, ist entgegenzuhalten, dass die Tarifvertragsparteien zunächst bis zum 31.12.2007 in der Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA vereinbart hatten, in der Entgeltrunde 2008 die Umsetzung des § 18 TVöD-VKA analysieren, gegebenenfalls notwendige Folgerungen (Schiedsstelle) ziehen zu wollen.

    Unerheblich ist nach Auffassung der Kammer, dass die als undifferenziertes Leistungsentgelt ausgeschütteten Mittel aus umgewidmeten bisher fixen Entgeltbestandteilen des Jahres 2006 erwirtschaftet wurden, wie sich aus der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 3 TVöD-VKA ergibt (so auch BAG 23.09.2010 a.a.O.), da diese Entgeltbestandteile den Beschäftigten nicht verloren gehen, sie durch Druck auf die Betriebsparteien eine Auszahlung fördern können.

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11
    So können die Tarifverträge betrieblicher Einrichtungen wie paritätische Kommissionen und andere Stellen schaffen, die die Aufgaben eines Schiedsgutachters haben, auf den §§ 317 ff. BGB Anwendung finden (BAG 20.01.2004 - 9 AZR 393/03; LAG Sachsen-Anhalt 01.07.2009 - 8 Sa 121/08).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.07.2009 - 8 Sa 121/08
    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11
    So können die Tarifverträge betrieblicher Einrichtungen wie paritätische Kommissionen und andere Stellen schaffen, die die Aufgaben eines Schiedsgutachters haben, auf den §§ 317 ff. BGB Anwendung finden (BAG 20.01.2004 - 9 AZR 393/03; LAG Sachsen-Anhalt 01.07.2009 - 8 Sa 121/08).
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 338/09

    Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11
    Eine undifferenzierte Pauschalzahlung wird zwar auch als Leistungsentgelt bezeichnet (BAG 23.09.2010 - 6 AZR 338/09, ZTR 2011, 33), das jedoch nicht von § 18 Abs. 3 TVöD-VKA erfasst wird (Kersten, ZTR 2009, 240).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16.11.2010 - 9 AZR 589/09; 20.01.2009 - 9 AZR 677/07, BAGE 129, 131).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 589/09

    Tarifvertragliche Ausgleichszahlungen an arbeitnehmerähnliche Personen - Kappung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 16.11.2010 - 9 AZR 589/09; 20.01.2009 - 9 AZR 677/07, BAGE 129, 131).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2011 - 16 Sa 30/11

    Leistungsentgelt bei unterbliebener betrieblicher Regelung; unbegründete

    Auszug aus LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11
    Dem Wortlaut der Tarifvorschrift lässt sich eine Beschränkung dahin, dass eine Übertragung in das Folgejahr zum nächsten Zahlungstermin durch Auszahlung an die Beschäftigten aufzulösen ist, eine Thesaurierung über unter Umständen mehrere Jahre bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung nicht gewollt ist, nicht entnehmen (so auch LAG Düsseldorf 13.01.2011 - 13 Sa 1424/10; 25.04.2011 - 16 Sa 30/11).
  • LAG Hessen, 13.12.2011 - 19 Sa 400/11

    Leistungsentgelt nach § 18 TVöDVKA) - Tarifauslegung - Folgen des Unterbleibens

    Es fehlt eine Regelung, wie der individuelle Auszahlungsbetrag unter Berücksichtigung einer sich ständig verändernden Belegschaft zu berechnen ist (LAG Düsseldorf, 13. Januar 2011 - 13 Sa 1424/10 -, Rn. 18, ZTR 2011, 293; LAG Hamm 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 -, Rn. 68, zitiert nach Juris) .

    Der Satz 5 enthält eine entsprechende Regelung für die Folgejahre ( LAG Düsseldorf 13. Januar 2011 - 13 Sa 1424/10 - ZTR 2011, 293; LAG Hamm 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 -, Rn 71, zitiert nach Juris) .

    Nach § 18 Abs. 2 ist unter Leistungsentgelt eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt zu verstehen, so dass die undifferenzierte Pauschalzahlung nicht von § 18 Abs. 3 TVÖD (VKA) erfasst wird (LAG Hamm 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 -, Rn. 70, zitiert nach Juris; Kersten, ZTR 2009, 240) .

    Mit einer Auszahlung des Pauschalbetrags im Folgejahr bestände kein ausreichender Anreiz, von dem konfliktarmen "Gießkannenprinzip" Abschied zu nehmen und die Arbeitnehmer von einem bestimmten Leistungssystem zu überzeugen (LAG Hamm, 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 - Rn. 75, zitiert nach Juris; LAG Düsseldorf 26. April 2011 - 16 Sa 30/11, ZTR 2011, 552; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 18 Rn. 107, 108) .

    Im Übrigen steigt die Erwartung der Beschäftigten an den Arbeitgeber mit der Größe des "Topfes" LAG Hamm, 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 - Rn. 75, zitiert nach Juris; LAG Düsseldorf 26. April 2011 - 16 Sa 30/11, ZTR 2011, 552) .

    Die in der ursprüngliche Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 TVÖD (VKA) angedachten Regelungen zu Höchstfristen und Verzinsung wären überflüssig gewesen, wenn die Tarifvertragsparteien mit der Protokollerklärung Nr. 1 eine Ausschüttungspflicht im Folgejahr geregelt hätten (LAG Hamm, 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 - Rn. 76, zitiert nach Juris) .

    Das LAG Hamm (11. August 2011 - 17 Sa 340/11 - Rn. 76, zitiert nach Juris) weist zu Recht darauf hin, dass die umgewidmeten Mittel den Beschäftigten nicht verloren gehen und dass sie nicht in einem konkreten Verhältnis zur Arbeitsleistung eines einzelnen Mitarbeiters stehen.

    Selbst wenn eine unbewusste Tariflücke anzunehmen wäre, fehlten hinreichende und sichere Anhaltspunkte dafür, wie die Tarifvertragsparteien die Lücke geschlossen hätten (LAG Hamm, 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 - Rn. 78, zitiert nach Juris; LAG Niedersachsen, 01. August 2011 - 8 Sa 500/11 - Rn. 37, zitiert nach Juris; LAG Düsseldorf, 13. Januar 2011 - 13 Sa 1424/10 - ZTR 2011, 293 ).

    Diese scheidet aus, weil die Betriebsparteien nicht Dritte im Sinne der §§ 317 Abs. 1, 319 Abs. 1 BGB sind (vgl. LAG Hamm, 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 - Rn. 79 ff, zitiert nach Juris ).

  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 814/11

    Leistungsentgelt - fehlende Dienstvereinbarung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 - wird zurückgewiesen.
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